Osterreich – Kundengeldabsicherung

  • Gewerbetreibende benötigen für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.

    Reiseleistungsausübungsberechtigte müssen durch eine Insolvenzabsicherung sicherstellen, dass im Falle einer Insolvenz bereits entrichtete Zahlungen (Anzahlungen und Teilzahlungen), die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Reise zurückerstattet werden.

    Die Insolvenzabsicherung kann entweder durch Abschluss eines Versicherungsvertrages, durch Beibringung einer Bankgarantie eines Kreditinstitutes oder durch eine Garantieerklärung einer Körperschaft öffentlichen Rechts erfolgen.

    Arcus Solutions bietet hier die Insolvanzabsicherung durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages an.

    Es muss auch ein Abwickler zur Verfügung stehen, das ist eine von 0 bis 24 Uhr erreichbare Stelle in  Oesterreich, die über die erforderliche personelle, technische und infrastrukturelle Ausstattung zur Schadensabwicklung verfügt, an die sich die Reisenden wenden können, die die Abwicklung der Ansprüche der Reisenden übernimmt und die gegebenenfalls die für die Rückreise der Reisenden im Fall der Insolvenz erforderlichen Veranlassungen trifft.

    Auch hier unterstuetzt Arcus Solutions aktiv,  mit der Vermittlung an etablierte Abwickler in Oesterreich.

    FRAGEBOGEN  FÜR UNTERNEHMEN MIT VERSICHERUNGSSUMMEN BIS 150000 €
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