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Die rechtlichen Voraussetzungen zum Betrieb eines Reiseveranstalters bzw. eines Anbieters fuer verbunde Reiseleistungen, werden in Frankreich durch das Tourismusgesetz geregelt. Jedes Unternehmen, muss sich bei Gruendung bei der Atout France registrieren lassen. Voraussetzung fuer die Registrierung ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Kundengeldabsicherung.
Wer muss sich registrieren lassem?
Gemäß Artikel L211-1 des Tourismusgesetzes muessen sich alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit folgendes entwickeln und verkaufen oder zum Verkauf anbieten registrieren lassen:
- Pauschalreisen;
- Reiseleistungen in Bezug auf Beförderung, Unterbringung, Fahrzeugvermietung oder sonstige Reiseleistungen, die sie nicht selbst erbringen.
Dies gilt auch für Anbieter verbundener Reiseleistungen im Sinne von Artikel L. 211-2.
Was ist das ?
Unser Berufshaftpflichtversicherung für Gewerbetreibende in der Tourismusbranche sichert den Versicherten bei beruflichem Fehlverhalten, Fehlern oder Unterlassungen, böswilliger Absicht der Mitarbeiter, Verleumdung oder der Preisgabe vertraulicher Informationen ab.
Für wen ist diese Garantie?
Der Vertrag umfasst alle Mitarbeiter des Unternehmens (Angestellte, Leiharbeiter, Auszubildende) sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, seine Tochtergesellschaften und Niederlassungen. Der Vertarg ist auf einer “Alle Aktivitäten außer”-Basis konzipiert, was es uns ermöglicht, Sie im Rahmen vieler Felder des Tourismus zu unterstützen, wie zum Beispiel:
- Ticketverkauf
- Gastgewerbe
- Verkauf von Aufenthalten oder Reisen, die von einem Reiseveranstalter (TO) organisiert werden
- Organisation von Aufenthalten oder Reisen