Deutschland – Kundengeldabsicherung

  • Reiseveranstalter und Anbieter verbunderer Reiseleistungen, müssen eingenommene Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz absichern. So soll sichergestellt werden dass Reisende ihre An- und Restzahlungen, eventuelle Rückreisekosten sowie weitere bestimmte durch die Insolvenz entstandenen Kosten, zurückerhalten. 

    Der Insolvenzabsicherungspflicht kann bei absicherungspflichtigem Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. Euro durch Abschluss einer Insolvenzversicherung nachgekommen werden, wahlweise kann die Absicherung auch ueber den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) erfolgen. Ab einem absicherungspflichtigen Umsatz von 10 Mio. Euro ist die Absicherung ueber den DRSF gemäß § 651 r Abs. 2 S. 1 BGB, verpflichtend.

    Reiseveranstalter und Anbieter verbunderer Reiseleistungen welche sich ueber den DRSF freiwilig bzw. verpflichtend absichern, muessen eine Buergschaft (Bank, Versicherung) von mindestens 5% des absicherungspflichtigen Umsatzes erbringen. Arcus Solutions bietet in Deutschland ausschliesslich die Absicherungs fuer Unternehmen an, welche der Insolvenzabsicherungspflicht ueber den DRSF nachkommen. Hier stellt Arcus Solutions fuer seine Kunden die Sicherheit gegenueber dem DRSF als Beguenstigtem.

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