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Dies ist die Haftung, die automatisch auf den Bauherren lastet, wenn es zu Störungen kommt, die die Solidität der Arbeit beeinträchtigen oder sie für ihren Zweck ungeeignet machen.
Diese Verantwortung richtet sich nach den Artikeln 1792 ff. des französischen Zivilgesetzbuches.
Es ist von den Bauherren während der 10 Jahre nach Erhalt der Arbeiten fällig.
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